Hessische Waldorfschulen: Neuberechnung der Finanzhilfen nicht aufschieben
(Pressemitteilung Freie Waldorfschulen in Hessen/16.09.2011) Die hessischen Waldorfschulen bedauern, dass das Ersatzschulfinanzierungsgesetz, das bis Ende 2011 befristet war, durch die Verabschiedung am 15. September 2011 im Landtag um fünf Jahre bis Ende 2016 verlängert wurde.
„Eine solch lange Zeit ist nicht notwendig“, erklärt Norbert Handwerk, Geschäftsführer der Landesarbeitsgemeinschaft der hessischen Waldorfschulen. „Bis Ende 2012 kann eine Neufassung des Gesetzes erarbeitet werden, so dass die Novelle schon am 1. Januar 2013 in Kraft treten kann. Die hessische Arbeitsgemeinschaft der Schulen in freier Trägerschaft (AGFS) hat bereits Vorschläge für eine Neuregelung formuliert. Wir hoffen, dass das Kultusministerium jetzt Wort hält und seine Vorstellungen bald vorlegt.“
Die derzeitigen Beihilfe-Berechnungen beruhen auf nachgewiesen falschen Zahlen. Das hat das vom Runden Tisch erarbeitete neue Berechnungsmodell gezeigt, dass im April vom Kultusministerium vorgestellt wurde. „Statt unsere Beihilfen nun richtig zu berechnen, hat das Land sie seit zwei Jahren bis zu einer Gesetzesnovellierung eingefroren. Dadurch werden vor allem viele Förderschulen zu niedrig bezuschusst. Diese Situation ist unhaltbar. Die Neuordnung der Finanzhilfe auf der Grundlage der seit über einem Jahr bekannten realen Zahlen darf nicht auf die lange Bank geschoben werden.“
Pressekontakt:
Norbert Handwerk, Landesgeschäftsführer
Freie Waldorfschulen in Hessen Landesarbeitsgemeinschaft e.V.
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Über die Freien Waldorfschulen in Hessen, Landesarbeitsgemeinschaft e.V.
In Hessen arbeiten zehn ausgebaute Waldorfschulen (Kl.1-13), sieben heilpädagogische Waldorf-Förderschulen, eine Fachschule für Sozialpädagogik sowie zwei Waldorflehrerseminare in einer Landesarbeitsgemeinschaft zusammen. Die hessischen Waldorfschulen werden von über 6.000 Schülerinnen und Schülern besucht. www.waldorfschule-hessen.de
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