Waldorfschulen begrüßen Koalitionsvertrag in Baden-Württemberg
(Pressemitteilung Waldorf BaWü / 29.04.2011) Der designierte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und sein voraussichtlicher Stellvertreter Nils Schmid (SPD) haben einen Monat nach der Wahl den Koalitionsvertrag vorgestellt. In diesem 83-seitigen Dokument steht die Bildungspolitik an erster Stelle.
Diese soll in den kommenden fünf Jahren verbessert werden, damit es für Baden-Württemberg nicht mehr, wie in der Präambel beschrieben steht, heißen müsste: „In keinem anderen Land
entscheidet die Herkunft so stark über die Bildungschancen“. Dr. Albrecht Hüttig, Vorstand der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Waldorfschulen in Baden-Württemberg, zeigt sich gleich dreifach erfreut. „Drei für die Waldorfpädagogik und für das freie Schulwesen wichtige Bereiche werden im Koalitionsvertrag explizit genannt“, so der Pädagoge.
Zum einen ist dies die verbindliche Einführung des Orientierungsplanes bei den Kindertagesstätten, an dessen Formulierung Waldorferzieher mitgewirkt haben. Weiter ist es das Thema Inklusion. Hier heißt es im Koalitionsvertrag wörtlich, es „sollen möglichst viele allgemein bildende Schulen bei entsprechendem Bedarf inklusiv arbeiten können.“ Hier hat die inklusiv arbeitende Integrative Waldorfschule Emmendingen eine Vorreiterrolle und kann diese nun weiter entwickeln. Zum dritten ist im Koalitionsvertrag ein Abschnitt dem Freien Schulwesen gewidmet. Er trägt die Überschrift „Freie Schulen fair ausstatten.“ Hier heißt es im Vertragstext: „Unser Ziel ist dabei ein Kostendeckungsgrad von mindestens 80 Prozent der Kosten eines
Schülers an einer staatlichen Schule gemäß dem Bruttokostenmodell.“ Die stufenweise
Anhebung der finanziellen Mittel ist damit beschlossenes Ziel. Die 56 Waldorfschulen im
Land erwarten daher, dass das Privatschulgesetz baldmöglichst novelliert wird.
„Wir gehen davon aus, dass die finanzielle Ausstattung von Waldorfschulen endlich durch
den Gesetzgeber verbessert werden wird“, so Hüttig. Dieses Ziel hatte sich auch die
Vorgängerregierung gesteckt, musste aber am Ende der Legislaturperiode feststellen,
dass es nur bei der Absicht geblieben ist. Wegen der permanenten Unterfinanzierung
gerieten die Waldorfschulen zunehmend in den Graubereich der „Sonderung“, die das
Grundgesetz verbietet. „Eine Sonderung nach wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern
wollen wir nicht, dies widerspricht unserem Grundverständnis und unseren
Wertvorstellungen“, so Hüttig. Hüttig vertritt neben seinem Amt als Vorstand im
Landesverband auch die Rudolf Steiner Schule Nürtingen, die gegen das Land Klage
wegen zu geringer Zuschüsse erhoben hat. Dieser Klage wurde in vielen Punkten vor
dem VGH Mannheim stattgegeben.
Die Waldorfschulen begrüßen darüber hinaus die Einführung der Gemeinschaftsschule bis
zur 10. Klasse an den Orten, wo dies gewünscht wird. Mit Formen gemeinsamen
Unterrichts haben die Waldorfschulen seit ihrer Gründung im Jahre 1919 eine bald 100-
jährige Erfahrung. Deshalb bieten die Vertreter der Waldorfschule dem künftigen von der
SPD geführten Kultusministerium den konstruktiven Dialog für die Umsetzungsmöglichkeiten
dieses Schultyps an.
In Baden-Württemberg sind 56 Waldorfschulen Mitglied in der Landesarbeitsgemeinschaft.
Rund 23.800 Schüler besuchen im Schuljahr 2010 / 2011 eine Waldorfschule in Baden-
Württemberg.
Pressekontakt:
Christian B. Schad
Landesarbeitsgemeinschaft Baden-Württemberg
Tel: 0711 / 48 12 78
www.waldorf-bw.de
